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   BGH, 24.02.1971 - 3 StR 13/71   

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https://dejure.org/1971,5217
BGH, 24.02.1971 - 3 StR 13/71 (https://dejure.org/1971,5217)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1971 - 3 StR 13/71 (https://dejure.org/1971,5217)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1971 - 3 StR 13/71 (https://dejure.org/1971,5217)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Aufklärungsrüge mangels inhaltlicher Bestimmung - Bannbruch und Zollhinterziehung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 24.02.1971 - 3 StR 13/71
    Das Landgericht verkennt zwar nicht, daß Beihilfe zum Diebstahl nur so lange in Betracht kommt, als dieser noch nicht beendet ist (vgl. u.a. BGHSt 2, 344, 346 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52]; 3, 40, 43 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]/44; 6, 248, 251).

    Er hat im Rahmen der Tatbestände des Bannbruchs und der Zollhinterziehung Bedeutung (vgl. BGHSt 3, 40, 43 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]/44).

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 24.02.1971 - 3 StR 13/71
    Während der Diebstahl dann voll endet ist, wenn der Dieb eigenen Gewahrsam begründet hat, erfordert die Beendigung eine gewisse Sicherung und Festigung der Sachherrschaft (BGHSt 20, 194, 196 [BGH 06.04.1965 - 1 StR 73/65]; GA 1969, 347).
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 24.02.1971 - 3 StR 13/71
    Das Landgericht verkennt zwar nicht, daß Beihilfe zum Diebstahl nur so lange in Betracht kommt, als dieser noch nicht beendet ist (vgl. u.a. BGHSt 2, 344, 346 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52]; 3, 40, 43 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]/44; 6, 248, 251).
  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 24.02.1971 - 3 StR 13/71
    Das Landgericht verkennt zwar nicht, daß Beihilfe zum Diebstahl nur so lange in Betracht kommt, als dieser noch nicht beendet ist (vgl. u.a. BGHSt 2, 344, 346 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52]; 3, 40, 43 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]/44; 6, 248, 251).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1971 - 3 StR 13/71
    Wenn das Landgericht demgegenüber darauf abhebt, daß der Kraftwagen noch nicht an seinen "Bestimmungsort" (am Niederrhein) geschafft war, so lehnt es sich dabei offenbar an Ausführungen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 4, 132, 133 [BGH 23.04.1953 - 4 StR 743/52] an.
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